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Dritter Ausbildungsabschnitt

Eine weitere Voraussetzung für die Motorseglerprüfung ist das Funksprechzeugnis. Auch hier werden im Verein entsprechende kostenlose Kurse angeboten. Besonders eilige können gegen entsprechende Gebühren auch das Kursangebot des Landesverbandes oder kommerzieller Flugschulen nutzen.

Erst mit dem Funksprechzeugnis in der Tasche und erfolgreich abgelegter theoretischer Prüfung beim Luftamt Hahn können Sie den letzten Teil der praktischen Ausbildung in Angriff nehmen: den 300-Kilometer-Überlandflug mit Zwischenlandungen auf zwei fremden Flugplätzen.

Natürlich wird auch dies bei einer Überlandflugeinweisung mit dem Fluglehrer geübt. Bei günstigem Wetter und nach ordentlicher Flugvorbereitung erhalten Sie vom Fluglehrer den schriftlichen Flugauftrag für die 300-Kilometer-Strecke.

Ebenso zählt eine Einweisung auf einen Verkehrsflugplatz sowie der Umgang mit den Funktnavigationsinstrumenten zum Übungsprogramm.

Nun steht der praktischen Prüfung nichts mehr im Wege. Nach drei Prüfungsflügen mit einem Prüfer des Luftamtes Hahn sind Sie glückliche Besitzerin oder glücklicher Besitzer des Luftfahrerscheins mit Beiblatt B für Motorsegelflug.

Der Schein ist jeweils für zwei Jahre gültig und wird auf Antrag ohne weiteres verlängert wenn erneut die Flugtauglichkeit nachgewiesen wurde und die Mindestleistungen an Starts und Flugzeit innerhalb dieser Zeit erbracht wurden. Dafür muss man sich keinesfalls gleich ein eigenes Flugzeug kaufen, da der Luftsportverein Osthofen e. V., dem Ausbildungsstand entsprechend, das geeignete Fluggerät zur Verfügung stellt.

Aktuelle Info

Jugendtreff: jeden Donnerstag 18 Uhr

 Ziellandewettbewerb 12.10.2024

 

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